Nutzungsbedingungen der Bonvoyo App

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gültig ab 01.09.2026

Die Deutsche Bahn Connect GmbH, Mainzer Landstraße 169, 60327 Frankfurt am Main (im Folgenden DB Connect) hat mit Ihrem Budgetgeber einen Vertrag über die Bereitstellung einer Plattform mit dem Namen „Bonvoyo“ zur Verwaltung von Mobilitätsbudgets abgeschlossen.Im Rahmen von „Bonvoyo“ hat Ihr Budgetgeber Ihnen ein Mobilitätsbudget für bestimmte festgelegte Reisezwecke, Verkehrsmittel sowie Partnerangebote zur Verfügung gestellt. Das Ihnen im Rahmen von „Bonvoyo“ bereitgestellte Mobilitätsbudget können Sie als Nutzer unter Beachtung und Einhaltung der von Ihrem Budgetgeber festgelegten Vorgaben und im Übrigen nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen wie folgt verwenden:

  1. Mit der Funktion „Bonvoyo als Zahlart“ können Sie Ihr verfügbares Mobilitätsbudget bei der Buchung von Mobilitätsdienstleistungen bei angebundenen Mobilitätsdienstleistern einsetzen, ohne hierfür selbst in Vorleistung treten zu müssen („Bonvoyo als Zahlart“). Die Bezahlung der Mobilitätsdienstleistung erfolgt bis zur Höhe des verfügbaren Mobilitätsbudgets unmittelbar durch Ihren Budgetgeber. „Bonvoyo als Zahlart“ steht Ihnen in den dafür freigegebenen Apps sowie auf verschiedenen Webseiten von Drittanbietern zur Verfügung. 
  2. Mit der Belegscanfunktion (Belegscanner) können Sie Ihr verfügbares Mobilitätsbudget zum Ausgleich von selbst bezahlten und in Anspruch genommenen Mobilitätsdienstleistungen verwenden. Ihr Budgetgeber kann die von Ihnen eingereichten Belege prüfen lassen. 

1. Einverständniserklärung und Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von „Bonvoyo“, für die Bonvoyo-App und die bereitgestellten Inhalte.

  2. DB Connect behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von DB Connect für Sie zumutbar sind. Sofern nicht anders angegeben, wird die geänderte Fassung mit Veröffentlichung wirksam. Wenn die Änderungen Ihre Rechte einschränken oder Ihre Verantwortlichkeiten erhöhen, informieren wir Sie über die Änderungen mindestens zwei Monate im Voraus verbunden mit dem Hinweis, dass wir es als Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen werten, wenn Sie „Bonvoyo“ nach Ablauf dieser Frist weiterhin nutzen. Sollten Sie „Bonvoyo“ unter den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen wollen, können Sie die Nutzungsbedingungen in der App ablehnen oder den Dienst bei Ihrem Budgetgeber abmelden. Die Nutzung von „Bonvoyo“ ist dann nicht mehr möglich.

  3. Bei der Buchung und Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen kommen Verträge nur mit den jeweiligen Mobilitätsdienstleistern zu den jeweils mit diesen vereinbarten Bedingungen zustande.

  4. DB Connect behält sich vor, die Bonvoyo-App oder die enthaltenen Inhalte zu „Bonvoyo“ zu ändern, sofern die Nutzbarkeit der Hauptleistung nicht beeinträchtigt ist.

2. Aktivierung und Anmeldung zu „Bonvoyo“, App-Nutzung sowie Beendigung des Nutzungsrechts

  1. Die Aktivierung und das Anlegen Ihres Bonvoyo-Accounts erfolgt mithilfe von Erstanmeldedaten, die Sie nach Maßgabe des Budgetgebers per E-Mail von der DB Connect zur Verifizierung der Nutzungsberechtigung der Bonvoyo-App erhalten („Aktivierungsschreiben“).

  2. Voraussetzung für die Nutzung von „Bonvoyo“ ist die Installation der von DB Connect im Apple App Store und Google Play Store zum Download angebotenen App auf einem mobilen Endgerät (Smartphone) des Nutzers und die darüber abzuschließende Aktivierung. In der Nutzung unterstützt werden die zwei letzten Hauptversionen der jeweiligen Betriebssysteme.

  3. Die Nutzung der Bonvoyo-App ist nur nach vorheriger Aktivierung und mit einem aktiven Konto bei dem Dienst DB-Kundenkonto der DB Fernverkehr AG, Europaallee 78-84, 60468 Frankfurt möglich. Die Empfehlung ist, stets eine private E-Mail-Adresse zu nutzen.

  4. Sofern der jeweilige Mobilitätsdienstleister dies anbietet, können Sie „Bonvoyo“ dort als (gegebenenfalls bevorzugte) Zahlart hinterlegen. Mit der Hinterlegung ermächtigen Sie den Mobilitätsdienstleister widerruflich, Zahlungstransaktionen zulasten Ihres Mobilitätsbudgets auszulösen. Dies gilt insbesondere für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Abonnements) sowie für nutzungsabhängige Entgelte, deren Höhe im Zeitpunkt der Autorisierung noch nicht feststeht (z. B. Carsharing-Entgelte).

  5. Sie sind verpflichtet Ihre Zugangsdaten „Bonvoyo“ (Nutzerkennung, Passwort) geheim halten und dürfen Dritten keinen Zugang zu „Bonvoyo“ mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung Ihrer Zugangsdaten ermöglichen. Sie sind verpflichtet den Zugang zu „Bonvoyo“ mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Jede Nutzung von „Bonvoyo“ mit Ihren Zugangsdaten und jede sonstige Verwendung Ihrer Zugangsdaten wird Ihnen als eigene Nutzung zugerechnet.

  6. Sie sind stets verpflichtet, von Ihnen hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für die E-Mail-Adresse.

  7. DB Connect ist berechtigt, Ihren Zugang zu „Bonvoyo“ ganz oder teilweise zu sperren, wenn Ihr Budgetgeber uns mitteilt, dass Sie nicht mehr zugangsberechtigt sind, zum Beispiel bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, wenn Sie gegen wesentliche Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verstoßen, wenn Ihr Budgetgeber wesentliche Pflichten aus seinem Vertrag mit DB Connect verletzt, wenn wir von wesentlichen Pflichtverletzungen Ihrerseits im Zusammenhang mit gebuchten Mobilitätsdienstleistungen Kenntnis erlangen oder wenn dies nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. Sie können die Bonvoyo-App jederzeit selbständig von Ihrem Endgerät deinstallieren. Eine Deinstallation bewirkt nicht die Löschung des vorhandenen Bonvoyo-Accounts bzw. Mobilitätsbudgets, aber macht die Nutzung unmöglich. Wenn Sie „Bonvoyo“ insgesamt nicht mehr nutzen möchten, ist eine Mitteilung an den Budgetgeber erforderlich, die Sie von der Nutzung abmeldet.

  8. DB Connect ist zur Löschung Ihres Bonvoyo-Accounts berechtigt, wenn der zur Nutzung zugrundeliegende Vertrag zwischen DB Connect und Ihrem Budgetgeber endet. Eine gesonderte Kündigung oder Mitteilung Ihnen gegenüber ist hierzu nicht erforderlich.

3. Nutzung der mobilen Anwendungssoftware (Bonvoyo-App)

  1. Ihnen wird eine mobile Anwendungssoftware (Bonvoyo-App) zur Verwaltung des individuellen Mobilitätsbudgets sowie, sofern durch Ihren Budgetgeber freigegeben, zur Einreichung erstattungsfähiger Belege zur Verfügung gestellt.

  2. Sollte Ihnen „Bonvoyo“ als Lohn- oder Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt werden (Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis), darf das eingeräumte Mobilitätsbudget ausschließlich durch Sie selbst zur eigenen Nutzung verwendet und in Anspruch genommen werden. Die Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen. 

  3. Sie verpflichten sich, die Bonvoyo-App nur für den bestimmungsgemäßen Zweck und unter Einhaltung einschlägiger Gesetze und Vorgaben zu nutzen. Sie haben alle abgefragten Daten, insbesondere die Angaben zum Reisezweck und zum verwendeten Verkehrsmittel, vollständig und korrekt anzugeben. Schuldhaft falsche Angaben können u.a. Ansprüche Ihres Budgetgebers gegen Sie begründen.

  4. Bei Buchungen von Leistungen bei Mobilitätsdienstleistern sind Sie jeweils selbst dafür verantwortlich, alle nach den jeweils geltenden Bedingungen des Mobilitätsdienstleisters und sonstigen Vorschriften bestehenden Voraussetzungen für deren Nutzung zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).

  5. Für eine von Ihnen oder durch den Mobilitätsdienstleister initiierte Stornierung einer Buchung gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Mobilitätsdienstleisters mit folgenden Einschränkungen:

    a. Sie sind verpflichtet, etwaige unmittelbar an Sie geleistete Gutschriften oder Erstattungen, die Ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil    verschaffen, unverzüglich an Ihren Budgetgeber auf das von diesem hierfür angegebene Konto auszukehren und

    b. etwaige vom Mobilitätsdienstleister Ihnen ausgekehrte Gutscheine (z.B. als Ersatzleistungen) sind nicht übertragbar und dürfen nur von    Ihnen selbst und nur für den ursprünglichen Reisezweck (privat oder Arbeitsweg) und nur für das ursprüngliche Verkehrsmittel genutzt    werden.

  6. Machen Sie Fahrgastrechte geltend, sind Sie für eine gegebenenfalls erforderliche ordnungsgemäße Nachversteuerung verantwortlich und haben dies Ihrem Budgetgeber oder der DB Connect nachzuweisen. 

  7. Für Reservierungen gelten die Regelungen über Buchungen bei Mobilitätsdienstleistern entsprechend. 

4. Nutzung von „Bonvoyo als Zahlart“ 

4.1. Gegenstand und Funktionsweise

„Bonvoyo als Zahlart“ ermöglicht Ihnen, Ihr bereitgestelltes Mobilitätsbudget unmittelbar bei der Buchung von Mobilitätsleistungen in freigegebenen Apps sowie auf Webseiten angebundener Drittanbieter zu nutzen. Ihnen wird dabei kein Geld zur Verfügung gestellt. Insbesondere wird zu keinem Zeitpunkt für Sie Geld hinterlegt (kein pre-paid). Die Nutzung ist ausschließlich an Akzeptanzstellen und im Umfang möglich, der mit Ihrem Budgetgeber vereinbart und vom jeweiligen Mobilitätsanbieter implementiert wurde. Sie können „Bonvoyo als Zahlart“ nur nutzen, wenn und soweit Ihr Budgetgeber dies mit der DB Connect vereinbart hat.

4.2 Vertragsschluss

Mit der Bestätigung der Buchung durch den Mobilitätsdienstleister kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister ein Vertrag über die Mobilitätsdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zu den einschlägigen Regelungen, wie Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Tarifbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des Mobilitätsdienstleisters zustande.

4.3. Zahlungsabwicklung und Zahlungsdienstleister

Die Mobilitätsdienstleister nutzen für die Zahlungsabwicklung der Buchungen mittels „Bonvoyo-als Zahlart“ den Zahlungsdienstleister LOGPAY Financial Services GmbH, Eschborn ("LOGPAY"). Gem. gesonderter Vereinbarungen werden die aufgrund der jeweiligen Buchung entstehenden Zahlungsforderungen des Mobilitätsdienstleisters gegenüber Ihnen im Rahmen der Zahlungsabwicklung innerhalb bestimmter Limite an „LOGPAY“ abgetreten. 

DB Connect teilt Ihnen hierdurch mit, dass (i) der Budgetgeber gegenüber „LOGPAY“ den Schuldbeitritt in Bezug auf sämtliche künftig durch Bonvoyo-Buchungen entstehenden Zahlungsansprüche (Bonvoyo-Zahlungsansprüche) gegenüber Ihnen, die infolge der vorgenannten Abtretung auf „LOGPAY“ übergehen, anbietet, und dass (ii) „LOGPAY“ diesem Schuldbeitritt in Bezug auf sämtliche Bonvoyo-Zahlungsansprüche zustimmt. Dieser Schuldbeitritt gilt vorbehaltlich einer etwaigen Insolvenz des Budgetgebers. Dies bedeutet, dass „LOGPAY“ die Bonvoyo-Zahlungsansprüche nicht bei Ihnen einzieht, sondern – solange dieser nicht insolvent ist – bei dem Budgetgeber. Im Falle einer Insolvenz des Budgetgebers behält sich „LOGPAY“ vor, die Bonvoyo-Zahlungsansprüche gegenüber Ihnen geltend zu machen. „Insolvenz“ im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn der Budgetgeber (i) Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, (ii) ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist oder (iii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mangels Masse abgelehnt worden ist.

Sie werden hiermit ausdrücklich darüber informiert, dass der Budgetgeber gegenüber „LOGPAY“ verpflichtet ist, für den Insolvenzfall Ihre erforderlichen Daten (Vor- und Nachname sowie Anschrift) zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall ist der Budgetgeber verpflichtet die jeweiligen Mitarbeiterdaten zu offenen Forderungen an „LOGPAY“ zu übermitteln. Sie stimmen der Weitergabe Ihrer Daten an die „LOGPAY“ im Fall der Insolvenz Ihres Budgetgebers hiermit ausdrücklich zu. 

Sie stimmen diesem Schuldbeitritt hiermit ausdrücklich zu.

4.4 Budgetverwendung und Ausschlüsse

Das ihnen zur Verfügung gestellte Mobilitätsbudget darf ausschließlich zur Begleichung des Entgelts für die konkret gebuchte Mobilitätsleistung verwendet werden. Nicht über „Bonvoyo als Zahlart“ zahlbar und keine Bonvoyo‑Zahlungsansprüche sind insbesondere sonstige oder Folgekosten (z. B. Anmeldegebühren, Vertragsstrafen, Verwarnungen und Bußgelder, Bearbeitungsentgelte im Zusammenhang mit Verstößen, Schäden oder zusätzliche Services) sowie nachgelagerte Nachbelastungen des Anbieters, soweit diese nicht Teil des konkreten Buchungsvorgangs sind.

4.5 Transaktionsarten

Folgende Transaktionsarten werden unterstützt:

  1. Einmalzahlung für feste Preise (z. B. Einzelticket, Flexpreis): direkte Abbuchung ohne Vorab-Reservierung.

  2. Zahlung bei variablen Preisen (z. B. E-Scooter): zuerst wird ein Betrag vorläufig geprüft/reserviert, am Ende wird der tatsächliche Preis abgebucht.

  3. Abonnements: regelmäßige, automatische Abbuchungen bis zur Kündigung oder zum Widerruf der Einzugsermächtigung.

4.6 Zahlungsabläufe & Besonderheiten bei dem Überschreitungsrahmen („Letzte Fahrt“) und bei Buchungen mit variablem Betrag

  1. Reicht bei einer Buchung über „Bonvoyo als Zahlart“ das Ihnen eingeräumte Mobilitätsbudget nicht aus, kann die Mobilitätsdienstleistung gebucht werden, sofern der Budgetgeber für diesen Zweck eine einmalige Budgetüberschreitung freigegeben hat und der angefragte Betrag den dafür eingeräumten Höchstbetrag nicht überschreitet. Durch diese konkrete Buchung kann das vom Budgetgeber originär bereitgestellte Budget innerhalb des festgelegten Überschreitungsrahmens als sog. „Letzte Fahrt“ einmalig überschritten werden. Eine erneute Überschreitung ist erst nach Zuteilung eines neuen Mobilitätsbudgets möglich.

  2. Die Buchung von Leistungen mit variablem Endbetrag setzt die Zahlartregistrierung (vgl. Ziffer 2 Abs. (4)) durch Sie beim Mobilitätsdienstleister voraus. Bei der Buchung von Leistungen mit variablem Endbetrag wird zu Buchungsbeginn durch den Mobilitätsdienstleister eine Reservierung eingereicht, die dem geschuldeten Endbetrag nach abschlägiger Betrachtung voraussichtlich entspricht. Dieser Reservierungsbetrag wird gegen Ihr verfügbares Mobilitätsbudget geprüft und sofern möglich reserviert. Nach Abrechnung der Leistung erfolgt die tatsächliche Buchung (Capture) des Abrechnungsbetrags unter Berücksichtigung des reservierten Betrags. Überschreitet der Abrechnungsbetrag den ursprünglichen Reservierungsbetrag, wird der überschreitende Differenzbetrag als eigenständige Buchung (Top-Up) verarbeitet.

  3. Top‑Ups werden stets verarbeitet und begründen einen Bonvoyo‑Zahlungsanspruch auch dann, wenn dadurch Ihr Budget inklusive des Überschreitungsrahmen „Letzte Fahrt“ überschritten wird.

  4. Für Forderungen aus Buchungen als “Letzte Fahrt” und “Top-Ups” gilt der Schuldbeitritt des Budgetgebers, auch wenn damit das durch den Budgetgeber gewährte Mobilitätsbudget inkl. des gewährten Überschreitungsrahmens für die letzte Fahrt überschritten wird. 

  5. Etwaige Vereinbarungen mit Ihrem Budgetgeber zum Ausgleich bei Budgetüberschreitungen sind zu beachten. Sofern sie sich zu ihrem Budgetgeber in einem Arbeitnehmerverhältnis befinden, wird der das Mobilitätsbudget überschreitende Betrag, sofern nichts anderes vereinbart, automatisch in Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt. 

4.7 Besonderheiten bei wiederkehrenden Zahlungen

Sie können Mobilitätsanbieter bevollmächtigen, zu Lasten ihres Mobilitätsbudgets Zahlungen auf wiederkehrende Leistungen auszulösen. Sofern Sie mit einem Mobilitätsanbieter den Bezug einer Leistung vereinbart haben, die wiederkehrende Zahlungsvorgänge nach sich zieht und Sie beim Mobilitätsanbieter bestimmt haben, dass diese wiederkehrenden Zahlungen über “Bonvoyo als Zahlart” erfolgen sollen, so sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie über ein ausreichendes Mobilitätsbudget zur Deckung dieser Zahlungen verfügen. Es gelten die, durch die Buchung, vereinbarten Regelungen des Mobilitätsanbieters bei nicht ausgeführten Zahlungen. Darunter zählen bspw. Nachforderungen oder die Beendigung einer andauernden Mobilitätsleistung.

4.8 Stornierungen

Durch den Nutzer oder Mobilitätsdienstleister verursachte Stornierungen und etwaig daraus entstehenden Erstattungen werden der betroffenen Transaktion zugeordnet. Das erstattete Mobilitätsbudget wird zum Zeitpunkt der Stornoverarbeitung durch den Mobilitätsdienstleister dem Mobilitätsbudget gutgeschrieben und als Negativbeträge ausgewiesen.

4.9 Verantwortlichkeiten

  1. Mobilitätsdienstleister verantworten den buchbaren Produktumfang, die Leistungserbringung, vorläufige Betragsmeldungen sowie Storno bzw- Erstattungsauslösung und -verarbeitung.

  2. DB Connect verantwortet Ihre Authentifizierung, die Autorisierung der Transaktion, die Budgetsteuerung inklusive der korrekten Darstellung der Budgethöhe und -berechnung, den Check-Out-Prozess sowie die korrekte Darstellung in der Bonvoyo-App.

 

5. Nutzung des Belegscanners 

  1. Scans, Fotos, Screenshots und PDF-Dateien der Rechnungen, Belege und sonstige Fahrtnachweise (Belege) müssen gut lesbar sein, entsprechend den mit Ihrem Budgetgeber vereinbarten Reiserichtlinien eingereicht werden und mindestens folgende Informationen enthalten:

    a. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Mobilitätsdienstleisters, wobei ggf. eine Feststellbarkeit genügend sein kann

    b. Brutto-Entgelt für die Leistung

    c. Fahrtdatum

    d. Verkehrsmittel, wobei ggf. eine Feststellbarkeit genügend sein kann

    e. Bei Rechnungen für Dienstreisen sind zwingend die von Ihrem Budgetgeber aufgestellten Vorgaben zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen Sie als Nutzer nicht als Leistungsempfänger auf einer Rechnung ausgewiesen sein.

  2. Sie können bis zu einem mit Ihrem Budgetgeber definierten Abrechnungsdatum die eingereichten Belege bearbeiten und löschen. Nach Ablauf des Abrechnungsdatums können Sie am Beleg keine Veränderung mehr vornehmen.

  3. DB Connect übermittelt die von Ihnen eingereichten und kategorisierten Belege und zusätzlichen Informationen an den Budgetgeber.       

6. Partnerangebote

6.1 Partnerangebot „Deutsche Dienstrad“

  1. Soweit Ihr Budgetgeber das Partnerangebot „Deutsche Dienstrad“ freigeschaltet hat, können Sie über „Bonvoyo“ die Registrierung für das Dienstradleasing initiieren. 

  2. Mit Klick auf „Registrierung starten“ übermitteln wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an die DD Deutsche Dienstrad GmbH („Drittanbieter“), die diese als eigenständiger Verantwortlicher zur Durchführung des Dienstradleasings verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Soweit der Drittanbieter zur Leistungserbringung weitere Dienstleister einsetzt, handelt es sich hierbei um vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter.  Ab dem Zeitpunkt der Datenübermittlung ist der Drittanbieter für die Erfüllung der Informationspflichten sowie die Bearbeitung von Betroffenenanfragen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten Daten zuständig. DB Connect unterstützt im Rahmen gesetzlicher Mitwirkungspflichten.

  3. Auch wenn eine Registrierung für das Partnerangebot nicht über „Bonvoyo“ erfolgt, kann Ihr Budgetgeber festlegen, dass die damit verbundenen Entgelte oder Abrechnungsdaten im Rahmen Ihres Mobilitätsbudgets berücksichtigt oder konsolidiert werden. Die hierfür erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ihren Budgetgeber erfolgt unter Einbindung von DB Connect als Auftragsverarbeiter Ihres Budgetgebers. In diesen Fällen ist Ihr Budgetgeber verpflichtet, Sie vor Beginn der Verarbeitung über die entsprechende Datenverarbeitung und deren Einbindung in das Mobilitätsbudget gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren.

  4. Weitere Details finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen sowie den Datenschutzhinweisen des Drittanbieters.

6.2 Partnerangebot „Jobticket“

  1. Soweit Ihr Budgetgeber das Partnerangebot „Jobticket“ freigeschaltet hat, können Sie über „Bonvoyo“ die Bestellung des vom hvv Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) herausgegebenen und von der S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn Hamburg) verkauften Deutschlandticket als Jobticket („Jobticket“) initiieren.

  2. Mit Klick auf „Abonnement bestellen“ übermitteln wir die zur Begründung, Erfüllung und Verwaltung des Vertrags über das Jobticket erforderlichen personenbezogenen Daten an die S-Bahn Hamburg (Ticketanbieter). Hierzu gehören insbesondere Name, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Postleitzahl sowie weitere zur Identifikation und Vertragsdurchführung erforderliche Zuordnungsdaten (z.B. Arbeitgeber- oder Vertragskennungen). Der Ticketanbieter verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortlicher zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags über das Jobticket. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  3. Über die Datenübermittlung an den Ticketanbieter sowie die wesentlichen Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Sie an der entsprechenden Stelle in der Bonvoyo-App gesondert hingewiesen. Ab dem Zeitpunkt der Datenübermittlung ist der Ticketanbieter für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten sowie für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen in Bezug auf die von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. DB Connect unterstützt im Rahmen gesetzlicher Mitwirkungspflichten.

  4. Die für die Freischaltung, Bereitstellung und Berücksichtigung des Partnerangebots „Jobticket“ im Rahmen Ihres Mobilitätsbudgets erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Ihren Budgetgeber unter Einbindung von DB Connect als Auftragsverarbeiter des Budgetgebers. In diesen Fällen ist Ihr Budgetgeber grundsätzlich verpflichtet, Sie vor Beginn der Verarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO über die entsprechende Datenverarbeitung zu informieren.

  5. Mit Bestellung eines Jobtickets über „Bonvoyo“ bestätigen Sie zudem, dass Sie die jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des hvv akzeptieren.

  6. Weitere Details finden Sie in den Datenschutzhinweisen von DB Connect zu „Bonvoyo“ sowie in den Datenschutzhinweisen des Ticketanbieters.

7. Verfügbarkeit und Haftung

  1. DB Connect übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Anwendungen, der Bezahlfunktion „Bonvoyo als Zahlart“ oder des Kundenkontos oder für die Verfügbarkeit der dort angebotenen Funktionen oder die von Dritten bereitgestellten Inhalte.

  2. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet DB Connect nur, soweit- sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch DB Connect oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder- eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, oder- DB Connect eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt hat; in diesem Fall ist die Haftung von DB Connect der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

  3. Während Unterbrechungen zu Instandhaltungszwecken kann die Bonvoyo-App möglicherweise nicht verfügbar sein.

  4. Ihr Ansprechpartner für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem Mobilitätsanbieter sowie seiner Durchführung ist immer der jeweilige Mobilitätsanbieter. 

8. Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, „Bonvoyo“ ausschließlich zweckgemäß und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich DB Connect im Hinblick auf sämtliche Ansprüche Dritter sowie für sämtliche Verbindlichkeiten, Zahlungspflichten, Kosten oder Schäden schadlos zu halten, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit von Ihnen 

  1. begangenen Verletzungen der Nutzungsbedingungen, 

  2. begangenen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten oder Datenschutzbestimmungen Dritter, oder 

  3. einem Missbrauch der Bonvoyo-App bzw. der Bezahlfunktion „Bonvoyo als Zahlart“ durch Dritte entstehen, sofern der Missbrauch dadurch möglich wurde, dass Sie versäumt haben, angemessene Maßnahmen zum Schutz Ihres Benutzernamens und Passworts gegen Missbrauch durch Dritte zu treffen.

 

9. Datenschutz

Für die Nutzung von „Bonvoyo“ ist die Verarbeitung und Übermittlung von persönlichen Informationen und Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Dazu zählen u.a. Personenstammdaten und Kommunikationsdaten (bspw. E-Mail-Adresse). DB Connect ist als Auftragsverarbeiter Ihres Budgetgebers berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Dazu gehören auch die in Ziffer 4.3 Abs. (2) erwähnten Verpflichtungen. Dabei können personenbezogene Daten an verarbeitende Partnerunternehmen unter Einhaltung von Datenschutzrichtlinien weiterversandt werden. Die Geltendmachung von Betroffenenrechten ist an den Budgetgeber zu richten.

 

10. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. Im Übrigen richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Bedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

*Internet: www.bonvoyo.de

*E-Mail: bonvoyo@deutschebahn.com