Nutzungsbedingungen für die Bonvoyo App

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gültig ab 06.10.2025

Die Deutsche Bahn Connect GmbH, Mainzer Landstraße 169, 60327 Frankfurt am Main (im Folgenden „DB Connect“) hat mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Bereitstellung einer Plattform mit dem Namen „Bonvoyo“ zur Verwaltung von Mobilitätsbudgets abgeschlossen („Bonvoyo“).

Im Rahmen von „Bonvoyo“ hat Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Mobilitätsbudget eingeräumt. Das Ihnen eingeräumte Mobilitätsbudget können Sie als Nutzer („Nutzer“) von „Bonvoyo“ auf zwei Arten nutzen:

  1. Mit der Funktion „Bonvoyo als Zahlart“ können Sie Mobilitätsdienstleistungen bei unterschiedlichen Mobilitätsdienstleistern buchen und diese nutzen, ohne hierfür selbst in Vorleistung treten zu müssen („Bonvoyo als Zahlart“). Die Bezahlung erfolgt bis zur Höhe des eingeräumten Budgets direkt durch ihren Arbeitgeber. „Bonvoyo als Zahlart“ steht Ihnen in den dafür freigegebenen Apps sowie Webseiten von Drittanbietern zur Verfügung.
  2. Die Belegscanfunktion erlaubt Ihnen die Einreichung von Belegen der von Ihnen verauslagten Kosten für in Anspruch genommene Mobilitätsleistungen („Belegscanfunktion“).

Ein weiterer Teil des Angebots ist die Bereitstellung einer mobilen Anwendungssoftware, mit der Sie das Ihnen von Ihrem Arbeitgeber eingeräumte Mobilitätsbudget verwalten können.

1. Einverständniserklärung und Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen

1.1 Diese Bedingungen (nachfolgend zusammen "Nutzungsbedingungen") gelten für die Nutzung von „Bonvoyo“, für die mobile Anwendungssoftware sowie für „Bonvoyo als Zahlart“ und die bereitgestellten Inhalte. Indem Sie sich für die Nutzung registrieren oder diese ganz oder teilweise in Anspruch nehmen, erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

1.2 Für die Buchung und Nutzung von Mobilitätsdienstleistungen mittels der Bezahlfunktion „Bonvoyo als Zahlart“ gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Mobilitätsdienstleister mit den Ergänzungen und Einschränkungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen. Etwaige Verträge über Mobilitätsdienstleistungen kommen nur mit den jeweiligen Mobilitätsdienstleistern zu den jeweils mit diesen vereinbarten Bedingungen zustande.

1.3 DB Connect behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von DB Connect für den Nutzer zumutbar ist. Sofern nicht anders angegeben, wird die geänderte Fassung mit Veröffentlichung wirksam. Wenn die vorgenommenen Änderungen Ihre Rechte einschränken oder Ihre Verantwortlichkeiten erhöhen, informieren wir Sie über die Änderungen mindestens zwei Monate im Voraus verbunden mit dem Hinweis, dass wir es als Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen werten, wenn Sie „Bonvoyo“ nach Ablauf dieser Frist weiterhin nutzen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie dies äußern, indem Sie die Nutzung von „Bonvoyo“ bei Ihrem Arbeitgeber abmelden oder auf andere Weise uns gegenüber Ihren Widerspruch äußern, bevor die Änderungen wirksam werden.

1.4 DB Connect behält sich vor, die mobile Anwendungssoftware oder die enthaltenen Inhalte zu „Bonvoyo“ jederzeit nach freiem Ermessen ganz oder teilweise zu ändern, umzugestalten oder dessen Bereitstellung zu beenden.

2. Aktivierung und Anmeldung zu „Bonvoyo“ sowie Beendigung des Nutzungsrechts

2.1 Voraussetzung für die Nutzung der mobilen Anwendungssoftware ist die Installation der von DB Connect im Apple AppStore und Google PlayStore zum Download angebotenen App auf einem mobilen Endgerät (Smartphone) des Nutzers und die darüber abzuschließende Aktivierung. Voraussetzung für die Aktivierung ist, dass Sie als Nutzer volljährig und voll geschäftsfähig sind.

2.2 Die Aktivierung und das Anlegen Ihres Nutzerkontos erfolgt mithilfe von Erstanmeldedaten, die der Nutzer im Auftrag des Arbeitgebers per E-Mail von der DB Connect zur Verifizierung der Nutzungsberechtigung der App erhält („Aktivierungsschreiben“).

2.3 Die Nutzung der mobilen Anwendungssoftware ist nur nach vorheriger Aktivierung und mit einem aktiven Konto bei dem Dienst „DB Kundenkonto“ der DB Fernverkehr AG, Europaallee 78-84, 60468 Frankfurt möglich. Hier empfehlen wir ausdrücklich immer eine private E-Mail-Adresse zu nutzen.

2.4 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten „Bonvoyo“ (Nutzerkennung, Passwort) geheim halten und Dritten keinen Zugang zu „Bonvoyo“ mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird den Zugang zu „Bonvoyo“ mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung von „Bonvoyo“ mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer als eigene Nutzung zugerechnet.

2.5 Der Nutzer ist stets verpflichtet, von ihm hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für die E-Mail-Adresse.

2.6 DB Connect kann den Zugang des Nutzers zu „Bonvoyo“ ganz oder teilweise sperren

  1. wenn der Arbeitgeber des Nutzers der DB Connect mitteilt, dass der Nutzer keinen berechtigten Zugang mehr besitzt (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses),
  2. bei einem Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus den Nutzungsbedingungen,
  3. wenn der Arbeitgeber des Nutzers wesentliche Pflichten aus dem mit DB Connect bestehenden Vertrag verletzt,
  4. wenn DB Connect Kenntnis erlangt von wesentlichen Pflichtverletzungen des Nutzers aus und im Zusammenhang mit gebuchten Mobilitätsdienstleistungen oder
  5. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

2.7 Der Nutzer kann die mobile Anwendungssoftware jederzeit selbständig von seinem Endgerät deinstallieren.

2.8 DB Connect ist zur Löschung des Kontos des Nutzers berechtigt, wenn der zur Nutzung zugrundeliegende Vertrag zwischen DB Connect und dem Arbeitgeber des Nutzers endet. Eine gesonderte Kündigung oder Mitteilung gegenüber dem Nutzer ist hierzu nicht erforderlich.

3. Nutzung der mobilen Anwendungssoftware

Der Nutzer verpflichtet sich, bei Nutzung der mobilen Anwendungssoftware die einschlägigen Gesetze und Nutzungsbedingungen einzuhalten sowie sie nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen.

Der Nutzer hat alle abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben.

Dem Nutzer ist bewusst, dass schuldhaft falsche Angaben u.a. arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.

Bei Buchungen von Leistungen bei Mobilitätsdienstleistern ist der Nutzer jeweils selbst dafür verantwortlich, alle nach den jeweils geltenden Bedingungen des Mobilitätsdienstleisters und sonstigen Vorschriften bestehenden Voraussetzungen für deren Nutzung zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).

Für eine Stornierung einer Buchung durch den Nutzer oder den Mobilitätsdienstleister gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Mobilitätsdienstleisters mit folgenden Einschränkungen:

  1. der Nutzer ist verpflichtet, etwaige unmittelbar an ihn geleistete Gutschriften oder Erstattungen, die ihm einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, unverzüglich an seinen Arbeitgeber auf das von diesem hierfür angegebene Konto auszukehren und
  2. etwaige vom Mobilitätsdienstleister an den Nutzer ausgekehrte Gutscheine (z.B. als Ersatzleistungen) sind nicht übertragbar und dürfen nur vom Nutzer selbst und nur für den ursprünglichen Reisezweck (privat, Arbeitsweg, dienstlich) und nur für das ursprüngliche Verkehrsmittel genutzt werden.

Macht der Nutzer Fahrgastrechte geltend, ist er für eine gegebenenfalls erforderliche ordnungsgemäße Nachversteuerung verantwortlich und hat dies auf Verlangen seinem Arbeitgeber oder der DB Connect nachzuweisen.

Für Reservierungen gelten die Regelungen über Buchungen bei Mobilitätsdienstleistern entsprechend.

4. Nutzung von „Bonvoyo als Zahlart“

Mit „Bonvoyo als Zahlart“ können die Nutzer das ihnen eingeräumte Mobilitätsbudget unmittelbar bei der Buchung von Mobilitätsleistungen in den dafür freigegebenen Apps und auf Webseiten von Drittanbietern nutzen. Dem Nutzer wird dabei kein Geld zur Verfügung gestellt. Insbesondere wird zu keinem Zeitpunkt Geld für die Nutzer hinterlegt (kein pre-paid). „Bonvoyo als Zahlart“ ist an allen Akzeptanzstellen nutzbar, an denen die Zahlungsart durch den Mobilitätsanbieter bzw. Dritte integriert wurde.

Mit der Bestätigung der Buchung durch den Mobilitätsdienstleister kommt zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister ein Vertrag über die Mobilitätsdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zu den Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, Tarifbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des Mobilitätsdienstleisters zustande. Grundsätzlich schuldet der Nutzer gegenüber dem Mobilitätsdienstleister den vereinbarten Fahrtpreis.

Die Mobilitätsdienstleister nutzen für die Zahlungsabwicklung der Buchungen mittels „Bonvoyo als Zahlart“ den Zahlungsdienstleister LOGPAY Financial Services GmbH, Eschborn ("LOGPAY"). Gem. gesonderter Vereinbarungen werden die aufgrund der jeweiligen Buchung entstehenden Zahlungsforderungen des Mobilitätsdienstleisters gegenüber dem Nutzer im Rahmen der Zahlungsabwicklung innerhalb bestimmter Limite an „LOGPAY“ abgetreten.

DB Connect teilt dem Nutzer hierdurch mit, dass (i) der Arbeitgeber gegenüber „LOGPAY“ den Schuldbeitritt in Bezug auf sämtliche künftig durch Bonvoyo-Buchungen entstehenden Zahlungsansprüche („Bonvoyo-Zahlungsansprüche“) gegen den Nutzer, die infolge der vorgenannten Abtretung auf „LOGPAY“ übergehen, anbietet, und dass (ii) „LOGPAY“ diesem Schuldbeitritt in Bezug auf sämtliche „Bonvoyo-Zahlungsansprüche“ zustimmt. Dieser Schuldbeitritt gilt vorbehaltlich einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass „LOGPAY“ die Bonvoyo-Zahlungsansprüche nicht bei dem Nutzer einzieht, sondern – solange dieser nicht insolvent ist – bei dem Arbeitgeber. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers behält sich „LOGPAY“ vor, die Bonvoyo-Zahlungsansprüche gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. „Insolvenz“ im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn der Arbeitgeber (i) Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, (ii) ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist oder (iii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mangels Masse abgelehnt worden ist.

Der Nutzer wird hiermit ausdrücklich darüber informiert, dass der Arbeitgeber gegenüber „LOG-PAY“ verpflichtet ist, für den Insolvenzfall die erforderlichen Daten über den Nutzer (Vor- und Nachname sowie Anschrift) zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet die jeweiligen Mitarbeiterdaten zu offenen Forderungen an „LOGPAY“ zu übermitteln.

Der Nutzer stimmt diesem Schuldbeitritt hiermit ausdrücklich zu.

5. Nutzung der Belegscan-Funktion

Scans, Fotos, Screenshots und PDF-Dateien der Rechnungen, Belege und sonstige Fahrtnachweise („Belege“) müssen gut lesbar sein, entsprechend den vereinbarten Reiserichtlinien eingereicht werden und mindestens folgende Informationen enthalten:(1)    Name und Anschrift des Mobilitätsdienstleisters(2)    Betrag der Fahrt(3)    Fahrtdatum (4)    Bei Belegen für Dienstreisen in einem Wert von über 250 EUR, muss der Name und die Anschrift des eigenen Unternehmens des Nutzers enthalten sein.

Wenn der Arbeitgeber des Nutzers ein festes Abrechnungsdatum bei der DB Connect als Konfigurationseinstellung vorgibt, erhält der Nutzer bei Einreichung eines Belegs die Information bis wann der Nutzer die eingereichten Belege bearbeiten und löschen kann. Nach Ablauf des Abrechnungsdatums kann der Nutzer am Beleg keine Veränderung mehr vornehmen.

DB Connect übermittelt die vom Nutzer eingereichten und als „richtig“ bestätigten Belege und zusätzlichen Informationen (monatlich) an den Arbeitgeber.

6. Verfügbarkeit und Haftung

DB Connect übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Anwendungen, der Bezahlfunktion „Bonvoyo als Zahlart“ oder des Kundenkontos oder für die Verfügbarkeit der dort angebotenen Funktionen.

DB Connect haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DB Connect beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet DB Connect nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (im Folgenden „Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Während Unterbrechungen zu Instandhaltungszwecken oder zu anderen Zeiten kann die mobile Anwendungssoftware möglicherweise nicht verfügbar stehen.

Ansprechpartner des Nutzers für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist immer der jeweilige Mobilitätsdienstleister.

7. Schadloshaltung

Der Nutzer verpflichtet sich, DB Connect im Hinblick auf sämtliche Ansprüche Dritter sowie für sämtliche Verbindlichkeiten, Zahlungspflichten, Kosten oder Schäden schadlos zu halten, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit vom Nutzer (i) begangenen Verletzungen der Nutzungsbedingungen, (ii) begangenen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten oder sonstigen Rechten oder Datenschutzbestimmungen Dritter, oder (iii) einem Missbrauch der mobilen Anwendungssoftware bzw. der Bezahlfunktion „Bonvoyo als Zahlart“ durch Dritte entstehen, sofern der Missbrauch dadurch möglich wurde, dass Sie versäumt haben, angemessene Maßnahmen zum Schutz Ihres Benutzernamens und Passworts gegen Missbrauch durch Dritte zu treffen.

8. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. Im Übrigen richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Bedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

Internet: www.bonvoyo.deE-Mail: bonvoyo@deutschebahn.com